BILLIES boat rentals

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Slup Mieten Roerkade

Artikel 1. Definitionen

  1. In diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen bedeutet:
    1. der Mieter: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und die einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Schluppe abschließt;
    2. Mietvertrag: der Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen ein Entgelt ein Schlup ohne Besatzung zur Verfügung zu stellen;
    3. der Vermieter: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines Schluppe abschließt;
    4. Skipper: Fahrer des Schluppe;
    5. in schriftlicher Form: dies schließt auch E-Mails oder soziale Medien ein;
    6. Fahrgebiet: Maasplassen Roermond;
    7. Schlup: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich zu Freiheitszwecken auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen, einschließlich Ausrüstung und Inventar.
  2. Wenn in den allgemeine Geschäftsbedingungen von ‚er/sein‘ die Rede ist, dann bezieht sich dies auch auf ‚sie/ihr‘ der ein anderes Geschlecht, mit dem Sie sich identifizieren.

Artikel 2. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten fur alle zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von Schluppe.

Artikel 3. Der Mietvertrag

  1. Der Vermieter macht mündlich oder schriftlich ein Angebot. Ein mündliches Angebot wird schriftlich bestätigt.
  2. Der Mietvertrag muss auch vom Mieter schriftlich bestätigt werden.
  3. Das Angebot enthält auf jeden Fall:
    1. die Mietsumme,
    2. einschließlich etwaige zusätzliche Kosten;
    3. Zahlungsweise.

Artikel 4. Preis und Preisänderungen

  1. Die Mietsumme und etwaige zusätzliche Kosten, die vom Mieter zu tragen sind, werden im Voraus vereinbart.
  2. Änderungen bei Steuern, Verbrauchssteuern uns ähnlichen staatlichen Abgaben können vom Vermieter immer weitergegeben werden.

Artikel 5. Zahlungsbedingen

  1. Die Zahlung erfolgt vor der Abreise.
  2. Die Zahlung erfolgt in bar oder durch eine vom Vermieter übermittelte Zahlungsaufforderung.
  3. Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung der Schlup zusammenhängen, wie Hafen-, Kai- und Liegeplatz gebühren, gehen zu Lasten des Mieters. Bei übermäßigem Kraftstoffgebrauch wird eine Gebühr von € 7,50 . pro Liter einschließlich Mehrwertsteuer erhoben.

Artikel 6. Stornierung und Reklamationen

  1. Reservierungen können einmalig verschoben werden. Der Kunde muss mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder Telefon uns benachrichtigen. Der Kunde kann dann einen anderen verfügbaren Termin auswählen.
  2. Bei der Buchung eines Motorbootes oder einer Schaluppe geht der Kunde das Risiko ein, dass am Miettag schlechtes Wetter auftreten kann, leider ist das für den Bootsbesitzer kein Grund, den gezahlten Betrag zu kürzen oder zurückzuerstatten. Die Bootsreservierung kann storniert werden jedoch wird der bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Es können auch andere Umstände eintreten, weshalb der Kunde die Bootsreservierung stornieren möchte (Krankheit, Unfall oder sogar Todesfall in unmittelbarer Nähe). Der Bootsbesitzer empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung, hierfür kontaktieren sie bitte Ihren Versicherungsvertreter.
  3. Bei starkem Wind oder Sturm wird der Bootsbesitzer selbst stornieren. Die Sicherheit unserer Kunden ist das Wichtigste und wenn das Wetter das Auslaufen nicht zulässt, empfehlen wir Ihnen, die Buchung zu verschieben und mit dem Bootsbesitzer einen neuen Termin zu vereinbaren.

Artikel 7. Rechte und Plichten des Vermieters

  1. Zu Beginn des Mietzeitraums stellt der Vermieter dem Mieter das Schiff zur Verfügung.
  2. Der Vermieter vergewissert sich, dass das Schiff in gutem Zustand ist und vor dem vorgesehen Zweck genutzt werden kann.
  3. Er ist verpflichtet das Schiff zugunsten des Mieters ausreichend zu versichern.
  4. Der Vermieter kann die Fahrt wegen schlechten Wetters/wegen schlechter Wetterbedingungen absagen.
  5. Der Vermieter kann den Mietern die Fahrt wegen Alkohol und/oder Drogenkonsums (des Mieters/der Mieter) verweigern.
  6. Der Vermieter kann Mieter ablehnen, wenn bei der Reservierung eine andere Personenzahl angegeben wird als am Miettag anwesend ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den auf der Website angegebenen Höchstzahl.
  7. Im Falle der Absätze 5 und 6 werden bereits geleistete Zahlungen für die Miete nicht zurückerstattet.

Artikel 8. Rechte und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und vor der Abreise muss er sich ausweisen.
  2. Den Anweisungen des Vermieters ist stets Folge zu leisten.
  3. Rauchen an Bord ist untersagt.
  4. Hunde sind erlaubt auf BILLIE2 nach Absprache.
  5. Das Schiff ist nur mit geeigneten Schuhen zu betreten, um Schäden vorzubeugen.
  6. Die Verwendung von Kochgeräten, Grill, Heizgeräten usw. an Bord von das Schiff ist nicht erlaubt.
  7. Der Mieter kontrolliert, ob das auf der Liste Aufgeführte Inventar anwesend ist. Wenn nicht, muss er dem Vermieter davon vor der Abreise in Kenntnis setzen.
  8. Der Mieter hat das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und als guter Schiffsführer entsprechend seinem Zweck zu benutzen.
  9. Der Mieter hält die gesetzlichen Vorschriften und die Binnenschifffahrtsstrassenordnung ein.
  10. Es ist dem Skipper strengstens untersagt vor und während der Fahrt mit dem Schiff unter Einfluss von Alkohol zu sein oder Alkohol zu trinken c.q. Drogen zu gebrauchen. Wenn der Skipper betrunken ist und/oder unter Einfluss von Drogen, verweigern wir die Vermietung. Sollten sich mehrere Besatzungsmitglieder in betrunkenem Zustand oder unter Alkoholeinfluss befinden, verweigern wir die Anmietung ebenfalls. Die Mietsumme c.q. die Anzahlung wird in den Fällen nicht rückerstattet.
  11. Der Mieter darf keine Änderungen am Schiff oder am Inventar vornehmen.
  12. Der Mieter darf das benutzte Schiff nicht an einem Dritten weitergeben.
  13. Der Mieter soll jederzeit dem Vermieter Zugang gewähren zum Schiff und/oder zum Inventar.
  14. Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter dem Vermieter das Boot in demselben Zustand als er es erhalten hat am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.
  15. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die nach vernünftigem Ermessen zu Schäden führen könnten, so schnell wie möglich – telefonisch – dem Vermieter zu melden. Die Nichtbeachtung kann zur vollen Schadens- und Kostenhaftung des Mieters Führen.
  16. Alle Folgen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Artikel gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 9. Kaution

  1. Um sicherzustellen, dass der Mieter das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgibt, dass sich das Inventar nog in einwandfreiem Zustand an Bord befindet und um das Risiko des Vermieters im Falle eines Kaskoschadens abzukaufen, schuldet der Mieter vor Beginn der Mietzeit eine Barkaution in Höhe von €350 für BILLIE2 und €500 für BILLIE3.
  2. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, nachdem das Schiff und sein Inventar in demselben zustand zurückgegeben wurde, in dem es zu Beginn der Mieter übergeben würde.
  3. Die Kaution wird nicht von der Miete abgezogen.
  4. Während der Mietzeit auftretende Mängel oder Schäden werden von der Kaution abgezogen.
  5. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden zu decken, wird der Restbetrag dem Mieter zu einem Späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.

Artikel 10. Haftung

  1. Der Mieter haftet für die Beschädigung oder Verlust des Schiffes und des an Bord befindlichen Inventars während der Zeit, in der er das Schiff in Seimen Besitz hat, soweit dies nicht durch die Versicherung gedeckt ist.
  2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten, die nicht durch die in Artikel 7 genannte Versicherung gedeckt sind.
  3. Das Mieten der Schaluppe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden/Unfälle, es sei denn, diese sind eine direkte Folge eines Defekts des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Wasserfahrzeugs.
  4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist es nicht gestattet, Schleussen uns alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche zu durchfahren. Sollten Sie dennoch eine Schleuse und/oder alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche passieren, sind sowohl das Schiff als auch der Insasse nicht versichert.
  5. Es ist möglich, dass BILLIES Boat Rentals auf seiner Website Links zu anderen Internetseiten enthält, die für den Besucher interessant oder informativ sein könnten. Solche Links dienen lediglich der Information. BILLIES Boat Rentals ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Website, auf die verwiesen wird, oder für deren Nutzung.

Artikel 11. Nichteinhaltung des Mietvertrags

  1. Wenn der Viermieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Mieter den Mietvertrag Ohne gerichtliches Einschreiten als aufgelöst betrachten. Der Vermieter muss dan die bereits gezahlten Beträge unverzüglich zurückzahlen. Jegliche Form der Entschädigung ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Absatz 1 findet keine Anwendung wenn der Vermieter eine für beide Seiten zumutbare Alternative anbietet.
  3. Der Vermieter hat das Rech, bei besonders schlechten Witterungsverhältnissen ohne Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit des Mieters gefährdet ist. Dies liegt im Ermessen des Vermieters, Der vereinbarte Tag wird dann auf ein anderes Datum verschoben.
  4. Wird das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort Übergeben, hat der Vermieter Anspruch auf:
    1. Eine Erhöhung des Mietpreise um € 75 für jede geleistete Stunde, und
    2. Den Ersatz von Folgeschäden, es sie denn, der Mieter kann für die verspätete Rückgabe nicht verantwortlich gemacht werden
  5. Wird das Schiff nicht in dem Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, oder hat er nicht gemäß Artikel 8 gehandelt, so ist der Vermieter berechtigt, das Schiff und sein Inventar auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu beginn der Mietzeit befand. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten kosten von einer Versicherung übernommen werden. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten kosten von einer Versicherung übernommen werden.

Artikel 12. Social media

Fotos und/oder Videos, die auf unsere boten von BILLIES Boat Rentals erstellt und in sozialen Medien veröffentlicht wurden, dürfen vom Vermieter für seine eigene Website und/oder soziale Medien verwendet werden.

Artikel 13. BILLIES-Geschenkkarte

  1. Die BILLIES-Geschenkkarte ist nicht gegen Bargeld einlösbar oder erstattungsfähig.
  2. Für Buchungen mit der Geschenkkarte gelten die gleichen Bedingungen wie für normale Buchungen.
  3. Die BILLIES-Geschenkkarte ist 1 Saison lang gültig. Mit einer am 10. Juli gekauften Geschenkkarte ist eine Buchung bis zum 9. Juli des Folgejahres möglich.

Artikel 14. Abweichungen von den allgemeinen Bedingungen

Individuelle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingen müssen zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich festgehalten werden.

Artikel 15. Wahl des Rechts

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.

Der Mieter erklärt von den allgemeinen Bedingen Kenntnis genommen zu haben.