1. In diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen bedeutet:
a. der Mieter: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und die einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Schluppe abschließt;
b. Mietvertrag: der Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen ein Entgelt ein Schlup ohne Besatzung zur Verfügung zu stellen;
c. der Vermieter: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines Schluppe abschließt;
d. Skipper: Fahrer des Schluppe;
e. in schriftlicher Form: dies schließt auch E-Mails oder soziale Medien ein;
f. Fahrgebiet: Maasplassen Roermond;
g. Schlup: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich zu Freiheitszwecken auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen, einschließlich Ausrüstung und Inventar.
2. Wenn in den allgemeine Geschäftsbedingungen von ‚er/sein‘ die Rede ist, dann bezieht sich dies auch auf ‚sie/ihr‘ der ein anderes Geschlecht, mit dem Sie sich identifizieren.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten fur alle zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von Schluppe.
1. Der Vermieter macht mündlich oder schriftlich ein Angebot. Ein mündliches Angebot wird schriftlich bestätigt.
2. Der Mietvertrag muss auch vom Mieter schriftlich bestätigt werden.
1. Die Mietsumme und etwaige zusätzliche Kosten, die vom Mieter zu tragen sind, werden im Voraus vereinbart.
2. Änderungen bei Steuern, Verbrauchssteuern uns ähnlichen staatlichen Abgaben können vom Vermieter immer weitergegeben werden.
1. Die Zahlung erfolgt vor der Abreise.
2. Die Zahlung erfolgt in bar oder durch eine vom Vermieter übermittelte Zahlungsaufforderung.
3. Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung der Schlup zusammenhängen, wie Hafen-, Kai- und Liegeplatz gebühren, gehen zu Lasten des Mieters. Bei übermäßigem Kraftstoffgebrauch wird eine Gebühr von € 7,50 . pro Liter einschließlich Mehrwertsteuer erhoben.
1. Wenn der Mieter den Mietvertrag annullieren möchte, muss er dem Vermieter so schnell wie möglich, aber spätestens 48 Stunden vor Anfang des Mietvertrags benachrichtigen, vorzugsweise schriftlich.
2. Wenn die Mieter den Vertrag annulliert innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor Anfang der Miete, dann ist 50% der verabredeten Mietsumme fällig.
3. Wenn der Mieter innerhalb von 24 Stunden vor Anfang der Miete annulliert (vom Vertrag Rücktritt) dann ist die ganze Mietsumme zu zahlen.
4. Absatz 2 und 3 haben auch Gültigkeit bei Annullierung wegen schlechten Wetterbedingungen, Krankheit, Unfällen oder einem Sterbefall.
1. Zu Beginn des Mietzeitraums stellt der Vermieter dem Mieter das Schiff zur Verfügung.
2. Der Vermieter vergewissert sich, dass das Schiff in gutem Zustand ist und vor dem vorgesehen Zweck genutzt werden kann.
3. Er ist verpflichtet das Schiff zugunsten des Mieters ausreichend zu versichern.
4. Der Vermieter kann dem Mieter wegen schlechten Wetterbedingungen und/oder Gebrauch von Alkohol und/oder Drogen Abfahrt untersagen.
1. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und vor der Abreise muss er sich ausweisen.
2. Den Anweisungen des Vermieters ist stets Folge zu leisten.
3. Rauchen an Bord ist untersagt.
4. Hunde sind erlaubt nach Absprache.
5. Das Schiff ist nur mit geeigneten Schuhen zu betreten, um Schäden vorzubeugen.
6. Die Verwendung von Kochgeräten, Grill, Heizgeräten usw. an Bord von das Schiff ist nicht erlaubt.
7. Der Mieter kontrolliert, ob das auf der Liste Aufgeführte Inventar anwesend ist. Wenn nicht, muss er dem Vermieter davon vor der Abreise in Kenntnis setzen.
8. Der Mieter hat das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und als guter Schiffsführer entsprechend seinem Zweck zu benutzen.
9. Der Mieter hält die gesetzlichen Vorschriften und die Binnenschifffahrtsstrassenordnung ein.
10. Es ist dem Skipper strengstens untersagt vor und während der Fahrt mit dem Schiff unter Einfluss von Alkohol zu sein oder Alkohol zu trinken c.q. Drogen zu gebrauchen. Wenn der Skipper betrunken ist und/oder unter Einfluss von Drogen, verweigern wir die Vermietung. Sollten sich mehrere Besatzungsmitglieder in betrunkenem Zustand oder unter Alkoholeinfluss befinden, verweigern wir die Anmietung ebenfalls. Bereits geleistete Vorschüsse werden daher nicht zurückerstattet.
11. Der Mieter darf keine Änderungen am Schiff oder am Inventar vornehmen.
12. Der Mieter darf das benutzte Schiff nicht an einem Dritten weitergeben.
13. Der Mieter soll jederzeit dem Vermieter Zugang gewähren zum Schiff und/oder zum Inventar.
14. Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter dem Vermieter das Boot in demselben Zustand als er es erhalten hat am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.
15. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die nach vernünftigem Ermessen zu Schäden führen könnten, so schnell wie möglich – telefonisch – dem Vermieter zu melden. Die Nichtbeachtung kann zur vollen Schadens- und Kostenhaftung des Mieters Führen.
16. Alle Folgen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Artikel gehen zu Lasten des Mieters.
1. Als Gewissheit, dass der Mieter das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgibt und dass sich das Inventar an Bord noch in einem einwandfreien Zustand befindet, und als
Selbstbeteiligung des Vermieters im Falle eines Kaskoschadens, der Mieter schuldet vor Mietbeginn eine Barkaution in Höhe von 350,00 €.
2. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, nachdem das Schiff und sein Inventar in demselben zustand zurückgegeben wurde, in dem es zu Beginn der Mieter übergeben würde.
3. Die Kaution wird nicht von der Miete abgezogen.
4. Während der Mietzeit auftretende Mängel oder Schäden werden von der Kaution abgezogen.
5. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden zu decken, wird der Restbetrag dem Mieter zu einem Späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
1. Der Mieter haftet für die Beschädigung oder Verlust des Schiffes und des an Bord befindlichen Inventars während der Zeit, in der er das Schiff in Seimen Besitz hat, soweit dies nicht durch die Versicherung gedeckt ist.
2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten, die nicht durch die in Artikel 7 genannte Versicherung gedeckt sind.
3. Das Mieten des Bootes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden/Unfälle, es sei denn, diese sind eine direkte Folge eines Defekts des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Wasserfahrzeugs.
4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist es nicht gestattet, Schleussen uns alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche zu durchfahren. Sollten Sie dennoch eine Schleuse und/oder alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche passieren, sind sowohl das Schiff als auch der Insasse nicht versichert.
1. Wenn der Viermieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Mieter den Mietvertrag Ohne gerichtliches Einschreiten als aufgelöst betrachten. Der Vermieter muss dan die bereits gezahlten Beträge unverzüglich zurückzahlen. Jegliche Form der Entschädigung ist hiermit ausgeschlossen.
2. Absatz 1 findet keine Anwendung wenn der Vermieter eine für beide Seiten zumutbare Alternative anbietet.
3. Der Vermieter hat das Rech, bei besonders schlechten Witterungsverhältnissen ohne Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit des Mieters gefährdet ist. Dies liegt im Ermessen des Vermieters, Der vereinbarte Tag wird dann auf ein anderes Datum verschoben.
4. ird das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort Übergeben, hat der Vermieter Anspruch auf: a. Eine Erhöhung des Mietpreise um € 40 für jede geleistete Stunde, und
Den Ersatz von Folgeschäden, es sie denn, der Mieter kann für die verspätete Rückgabe nicht verantwortlich gemacht werden
Wird das Schiff nicht in dem Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, oder hat er nicht gemäß Artikel 8 gehandelt, so ist der Vermieter berechtigt, das Schiff und sein Inventar auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu beginn der Mietzeit befand. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten kosten von einer Versicherung übernommen werden.
Fotos und/oder Videos, die auf unsere boten von BILLIES Boat Rentals erstellt und in sozialen Medien veröffentlicht wurden, dürfen vom Vermieter für seine eigene Website und/oder soziale Medien verwendet werden.
Individuelle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingen müssen zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich festgehalten werden.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
Der Mieter erklärt von den allgemeinen Bedingen Kenntnis genommen zu haben.